Informationen zur Gerichtspraxis

Mit dem Bundesgesetz über die Gerichtspraxis der Rechtspraktikanten (Rechtspraktikantengesetz - RPG) wird den Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Rechtswissenschaften die Möglichkeit geboten, ihre theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen.

Durch die Gerichtspraxis können die Universitätsabsolventinnen und Universitätsabsolventen erste wichtige Einblicke in die Ausübung des breitgefächerten juristischen Berufsangebotes - sei es als Richterin bzw. Richter, Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt, Notarin bzw. Notar oder auch in der öffentlichen Verwaltung und in der Wirtschaft - gewinnen und somit Erfahrungen sammeln, die sie in die Lage versetzen, ihre Berufswahl im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten zu treffen.

Die Justiz steht mit der Verpflichtung, angehenden Juristinnen und Juristen eine Gerichtspraxis zu ermöglichen, damit an der Schnittstelle zwischen universitärer Ausbildung und Berufsleben.

Dieser Ausbildungsverpflichtung trägt die Justiz nicht nur mit der Zuteilung der jungen Juristinnen und Juristen zu erfahrenen Richterinnen bzw. Richter und Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten Rechnung, sondern auch durch den Einsatz modernster elektronischer Lernprogramme.

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